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PEPPOL-EN16931-R010 Elektronische Adresse des Käufers fehlt

Eine XRechnung braucht die elektronische Adresse des Käufers, meist eine E-Mail-Adresse.

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Was die Prüfregel sagt

Buyer electronic address MUST be provided

Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.

Warum der Fehler auftritt

XRechnung verlangt die elektronische Adresse des Käufers (BT-49), meist eine E-Mail-Adresse, und sie fehlt.

So beheben Sie ihn

Ergänzen Sie die Rechnungs-E-Mail-Adresse des Kunden als elektronische Adresse des Käufers (Schema EM).

Gilt für

XRechnung (aus den Peppol-Regeln übernommen).

Mehr zu PEPPOL-EN16931-R010

XRechnung verlangt die elektronische Adresse des Käufers, an die die Rechnung elektronisch zugestellt wird. Wie beim Verkäufer trägt sie ein Schema, das die Art der Adresse angibt.

Bei deutschen Behörden ist das meist die Leitweg-ID mit Schema 0204, also derselbe Code wie in der Käuferreferenz. Bei Unternehmen ist es meist die E-Mail-Adresse, die sie für Rechnungen angegeben haben (Schema EM), oder ihre Peppol-ID, wenn sie Rechnungen über Peppol empfangen. Fragen Sie im Zweifel den Kunden, unter welcher Adresse er E-Rechnungen empfängt.

Die betroffenen Felder

BT-49 Elektronische Adresse des Käufers
CII ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID
UBL cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cbc:EndpointID

Typische Situationen

  • Im Kundendatensatz steht eine E-Mail für Schriftverkehr, aber keine für Rechnungen.
  • Die Leitweg-ID wurde nur als Käuferreferenz eingetragen, nicht auch als elektronische Adresse.

Beispiel

Die elektronische Adresse einer Behörde (CII):

<ram:BuyerTradeParty>
  ...
  <ram:URIUniversalCommunication>
    <ram:URIID schemeID="0204">04011000-12345-03</ram:URIID>
  </ram:URIUniversalCommunication>
</ram:BuyerTradeParty>