PEPPOL-EN16931-R010 Elektronische Adresse des Käufers fehlt
Eine XRechnung braucht die elektronische Adresse des Käufers, meist eine E-Mail-Adresse.
Was die Prüfregel sagt
Buyer electronic address MUST be provided
Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.
Warum der Fehler auftritt
XRechnung verlangt die elektronische Adresse des Käufers (BT-49), meist eine E-Mail-Adresse, und sie fehlt.
So beheben Sie ihn
Ergänzen Sie die Rechnungs-E-Mail-Adresse des Kunden als elektronische Adresse des Käufers (Schema EM).
Gilt für
XRechnung (aus den Peppol-Regeln übernommen).
Mehr zu PEPPOL-EN16931-R010
XRechnung verlangt die elektronische Adresse des Käufers, an die die Rechnung elektronisch zugestellt wird. Wie beim Verkäufer trägt sie ein Schema, das die Art der Adresse angibt.
Bei deutschen Behörden ist das meist die Leitweg-ID mit Schema 0204, also derselbe Code wie in der Käuferreferenz. Bei Unternehmen ist es meist die E-Mail-Adresse, die sie für Rechnungen angegeben haben (Schema EM), oder ihre Peppol-ID, wenn sie Rechnungen über Peppol empfangen. Fragen Sie im Zweifel den Kunden, unter welcher Adresse er E-Rechnungen empfängt.
Die betroffenen Felder
- BT-49 Elektronische Adresse des Käufers
- CII
ram:BuyerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ ram:URIID - UBL
cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/ cbc:EndpointID
Typische Situationen
- Im Kundendatensatz steht eine E-Mail für Schriftverkehr, aber keine für Rechnungen.
- Die Leitweg-ID wurde nur als Käuferreferenz eingetragen, nicht auch als elektronische Adresse.
Beispiel
Die elektronische Adresse einer Behörde (CII):
<ram:BuyerTradeParty>
...
<ram:URIUniversalCommunication>
<ram:URIID schemeID="0204">04011000-12345-03</ram:URIID>
</ram:URIUniversalCommunication>
</ram:BuyerTradeParty>