PEPPOL-EN16931-R020 Elektronische Adresse des Verkäufers fehlt
Eine XRechnung braucht die elektronische Adresse des Verkäufers, meist eine E-Mail-Adresse.
Was die Prüfregel sagt
Seller electronic address MUST be provided
Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.
Warum der Fehler auftritt
XRechnung verlangt die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34), meist eine E-Mail-Adresse, und sie fehlt.
So beheben Sie ihn
Ergänzen Sie Ihre E-Mail-Adresse als elektronische Adresse des Verkäufers (Schema EM).
Gilt für
XRechnung (aus den Peppol-Regeln übernommen).
Mehr zu PEPPOL-EN16931-R020
Diese Regel hat XRechnung von Peppol übernommen: Der Verkäufer braucht eine elektronische Adresse, unter der er elektronische Dokumente empfangen kann, etwa eine Ablehnung oder eine Gutschrift. Sie wird mit einem Schema angegeben, das sagt, um welche Art Adresse es sich handelt.
Für die meisten kleinen Unternehmen ist eine E-Mail-Adresse mit Schema EM am einfachsten. Unternehmen mit Anschluss an das Peppol-Netz verwenden stattdessen ihre Peppol-Teilnehmerkennung mit dem passenden Schema, zum Beispiel 0088 für eine GLN oder 9930 für eine deutsche USt-IdNr.
Das ist ein anderes Feld als die E-Mail des Kontakts (BT-43, Regel BR-DE-7). Beide dürfen dieselbe Adresse enthalten.
Die betroffenen Felder
- BT-34 Elektronische Adresse des Verkäufers
- CII
ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ ram:URIID - UBL
cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/ cbc:EndpointID
Typische Situationen
- Die Software schreibt nur die E-Mail des Kontakts, nicht die elektronische Adresse.
- Die Rechnung wurde aus ZUGFeRD umgewandelt, wo die elektronische Adresse freiwillig ist.
Beispiel
Die elektronische Adresse des Verkäufers als E-Mail (CII):
<ram:SellerTradeParty>
...
<ram:URIUniversalCommunication>
<ram:URIID schemeID="EM">[email protected]</ram:URIID>
</ram:URIUniversalCommunication>
...
</ram:SellerTradeParty>