BR-09 Ländercode des Verkäufers fehlt
Die Anschrift des Verkäufers braucht einen Ländercode, zum Beispiel DE oder FR.
Was die Prüfregel sagt
The Seller postal address (BG-5) shall contain a Seller country code (BT-40).
Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.
Warum der Fehler auftritt
Die Anschrift des Verkäufers hat keinen Ländercode (BT-40), oder das Land ist ausgeschrieben statt als Code angegeben.
So beheben Sie ihn
Verwenden Sie den zweistelligen ISO-Code wie DE, AT, FR oder NL, nicht den Ländernamen.
Gilt für
Alle E-Rechnungen nach EN 16931: XRechnung, ZUGFeRD / Factur-X, Peppol und andere.
Mehr zu BR-09
Der Ländercode des Verkäufers bestimmt, welches Umsatzsteuerrecht für ihn gilt, und andere Regeln bauen darauf auf: Die Regeln zu Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen vergleichen zum Beispiel das Land von Verkäufer und Käufer. Deshalb ist er Pflicht, auch wenn beide offensichtlich im selben Land sitzen.
Verwenden Sie den zweistelligen Code nach ISO 3166-1: DE für Deutschland, AT für Österreich, CH für die Schweiz, FR für Frankreich. Griechenland ist in Anschriften GR, obwohl griechische USt-IdNrn. mit EL beginnen.
Die betroffenen Felder
- BT-40 Ländercode des Verkäufers
- CII
ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ ram:CountryID - UBL
cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/ cac:PostalAddress/ cac:Country/ cbc:IdentificationCode
Typische Situationen
- Das Land wurde als „Deutschland“ in ein Freitextfeld geschrieben.
- Bei Inlandsrechnungen blieb das Land leer, weil es überflüssig schien.
- Das Land steht in der letzten Adresszeile statt im Feld für das Land.
Beispiel
Das Land in der Anschrift des Verkäufers in CII:
<ram:PostalTradeAddress>
...
<ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>