BR-DE-4 XRechnung: PLZ des Verkäufers fehlt
Eine XRechnung braucht die Postleitzahl des Verkäufers.
Was die Prüfregel sagt
Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.
Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.
Warum der Fehler auftritt
Die Anschrift des Verkäufers enthält keine Postleitzahl (BT-38).
So beheben Sie ihn
Ergänzen Sie die Postleitzahl in Ihrer Firmenanschrift.
Gilt für
Nur XRechnung (deutsche Regeln der KoSIT).
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XRechnung verlangt die Postleitzahl des Verkäufers, die in der europäischen Norm freiwillig ist. Sie gehört zur vollständigen Anschrift, die das deutsche Recht auf Rechnungen verlangt, und Behörden nutzen sie, um die Rechnung dem Lieferanten in ihren Daten zuzuordnen.
Schreiben Sie nur die Postleitzahl selbst, etwa 10115 für Berlin oder 1010 für Wien, ohne Länderkennzeichen wie „D-“. Manche Länder haben keine Postleitzahlen, für deutsche Verkäufer ist sie aber immer Pflicht.
Die betroffenen Felder
- BT-38 PLZ des Verkäufers
- CII
ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ ram:PostcodeCode - UBL
cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/ cac:PostalAddress/ cbc:PostalZone
Typische Situationen
- Die Postleitzahl wurde ins Ortsfeld geschrieben, etwa „10115 Berlin“.
- Das Feld für die Postleitzahl wurde übersprungen, weil die Software es als optional behandelt.
Beispiel
Die Postleitzahl des Verkäufers in CII:
<ram:PostalTradeAddress>
<ram:PostcodeCode>10115</ram:PostcodeCode>
...
<ram:CityName>Berlin</ram:CityName>
<ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>