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BR-DE-4 XRechnung: PLZ des Verkäufers fehlt

Eine XRechnung braucht die Postleitzahl des Verkäufers.

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Was die Prüfregel sagt

Das Element "Seller post code" (BT-38) muss übermittelt werden.

Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.

Warum der Fehler auftritt

Die Anschrift des Verkäufers enthält keine Postleitzahl (BT-38).

So beheben Sie ihn

Ergänzen Sie die Postleitzahl in Ihrer Firmenanschrift.

Gilt für

Nur XRechnung (deutsche Regeln der KoSIT).

Mehr zu BR-DE-4

XRechnung verlangt die Postleitzahl des Verkäufers, die in der europäischen Norm freiwillig ist. Sie gehört zur vollständigen Anschrift, die das deutsche Recht auf Rechnungen verlangt, und Behörden nutzen sie, um die Rechnung dem Lieferanten in ihren Daten zuzuordnen.

Schreiben Sie nur die Postleitzahl selbst, etwa 10115 für Berlin oder 1010 für Wien, ohne Länderkennzeichen wie „D-“. Manche Länder haben keine Postleitzahlen, für deutsche Verkäufer ist sie aber immer Pflicht.

Die betroffenen Felder

BT-38 PLZ des Verkäufers
CII ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:PostcodeCode
UBL cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:PostalZone

Typische Situationen

  • Die Postleitzahl wurde ins Ortsfeld geschrieben, etwa „10115 Berlin“.
  • Das Feld für die Postleitzahl wurde übersprungen, weil die Software es als optional behandelt.

Beispiel

Die Postleitzahl des Verkäufers in CII:

<ram:PostalTradeAddress>
  <ram:PostcodeCode>10115</ram:PostcodeCode>
  ...
  <ram:CityName>Berlin</ram:CityName>
  <ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>