BR-DE-3 XRechnung: Ort des Verkäufers fehlt
Eine XRechnung braucht den Ort des Verkäufers.
Was die Prüfregel sagt
Das Element "Seller city" (BT-37) muss übermittelt werden.
Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.
Warum der Fehler auftritt
Die Anschrift des Verkäufers enthält keinen Ort (BT-37).
So beheben Sie ihn
Ergänzen Sie den Ort in Ihrer Firmenanschrift.
Gilt für
Nur XRechnung (deutsche Regeln der KoSIT).
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Die europäische Norm verlangt in der Anschrift des Verkäufers nur das Land. XRechnung geht weiter und verlangt auch den Ort, denn Behörden gleichen die Anschrift mit ihren Lieferantendaten ab und brauchen sie für die gesetzlichen Pflichtangaben.
Schreiben Sie nur den Ortsnamen, etwa „Berlin“. Die Postleitzahl gehört nicht in dieses Feld; sie hat ein eigenes, das XRechnung ebenfalls verlangt (BR-DE-4). Ortsteile oder Postfächer gehören in die zusätzlichen Adresszeilen, nicht hierher.
Die betroffenen Felder
- BT-37 Ort des Verkäufers
- CII
ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ ram:CityName - UBL
cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/ cac:PostalAddress/ cbc:CityName
Typische Situationen
- Postleitzahl und Ort wurden zusammen in die Straßenzeile geschrieben.
- Die Anschrift wurde in einem einzigen Feld importiert, und nur die Straße kam an.
Beispiel
Der Ort des Verkäufers in CII:
<ram:PostalTradeAddress>
<ram:PostcodeCode>10115</ram:PostcodeCode>
<ram:LineOne>Musterstraße 1</ram:LineOne>
<ram:CityName>Berlin</ram:CityName>
<ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>