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BR-DE-3 XRechnung: Ort des Verkäufers fehlt

Eine XRechnung braucht den Ort des Verkäufers.

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Was die Prüfregel sagt

Das Element "Seller city" (BT-37) muss übermittelt werden.

Offizieller Wortlaut der Prüfregel (CEN / KoSIT). Die Regeln der EN 16931 sind auf Englisch, die deutschen XRechnung-Regeln auf Deutsch veröffentlicht.

Warum der Fehler auftritt

Die Anschrift des Verkäufers enthält keinen Ort (BT-37).

So beheben Sie ihn

Ergänzen Sie den Ort in Ihrer Firmenanschrift.

Gilt für

Nur XRechnung (deutsche Regeln der KoSIT).

Mehr zu BR-DE-3

Die europäische Norm verlangt in der Anschrift des Verkäufers nur das Land. XRechnung geht weiter und verlangt auch den Ort, denn Behörden gleichen die Anschrift mit ihren Lieferantendaten ab und brauchen sie für die gesetzlichen Pflichtangaben.

Schreiben Sie nur den Ortsnamen, etwa „Berlin“. Die Postleitzahl gehört nicht in dieses Feld; sie hat ein eigenes, das XRechnung ebenfalls verlangt (BR-DE-4). Ortsteile oder Postfächer gehören in die zusätzlichen Adresszeilen, nicht hierher.

Die betroffenen Felder

BT-37 Ort des Verkäufers
CII ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CityName
UBL cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:CityName

Typische Situationen

  • Postleitzahl und Ort wurden zusammen in die Straßenzeile geschrieben.
  • Die Anschrift wurde in einem einzigen Feld importiert, und nur die Straße kam an.

Beispiel

Der Ort des Verkäufers in CII:

<ram:PostalTradeAddress>
  <ram:PostcodeCode>10115</ram:PostcodeCode>
  <ram:LineOne>Musterstraße 1</ram:LineOne>
  <ram:CityName>Berlin</ram:CityName>
  <ram:CountryID>DE</ram:CountryID>
</ram:PostalTradeAddress>