Pflichtangaben einer Rechnung: die Checkliste nach § 14 UStG

Fehlt eine Pflichtangabe, kann Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen und wird eine neue Rechnung verlangen. Diese Angaben gehören auf jede Rechnung.

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Die Pflichtangaben

  • Name und Anschrift von Ihnen und von Ihrem Kunden, vollständig.
  • Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr.
  • Das Rechnungsdatum.
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird.
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
  • Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung; der Monat genügt.
  • Das Nettoentgelt, aufgeteilt nach Steuersätzen, und jede im Voraus vereinbarte Minderung (zum Beispiel Skonto).
  • Der Steuersatz und der Steuerbetrag, oder ein Hinweis, warum keine Steuer berechnet wird.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €

Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen Name und Anschrift des Ausstellers, das Datum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Kleinbetragsrechnungen sind auch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Was bei der E-Rechnung dazukommt

Eine E-Rechnung enthält dieselben Angaben, nur als Daten. Die XRechnung verlangt zusätzlich einige Felder, die auf Papier freiwillig sind: eine Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID), einen Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail und die Zahlungsart. Fehlt etwas, lehnt das Empfangsportal die Rechnung ab.

So prüfen Sie Ihre Rechnung

Der E-Rechnung-Generator fragt alle Pflichtangaben ab und prüft die fertige Rechnung nach den offiziellen Regeln, bevor Sie sie herunterladen. Eine Rechnung, die Sie erhalten haben, prüft der Validator; jeder Fehler wird erklärt (alle Fehlercodes).

Dieser Ratgeber erklärt die Regeln in einfachen Worten; er ist keine Rechts- oder Steuerberatung.