Pflichtangaben einer Rechnung: die Checkliste nach § 14 UStG
Fehlt eine Pflichtangabe, kann Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen und wird eine neue Rechnung verlangen. Diese Angaben gehören auf jede Rechnung.
Die Pflichtangaben
- Name und Anschrift von Ihnen und von Ihrem Kunden, vollständig.
- Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr.
- Das Rechnungsdatum.
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben wird.
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
- Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung; der Monat genügt.
- Das Nettoentgelt, aufgeteilt nach Steuersätzen, und jede im Voraus vereinbarte Minderung (zum Beispiel Skonto).
- Der Steuersatz und der Steuerbetrag, oder ein Hinweis, warum keine Steuer berechnet wird.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Bei Rechnungen bis 250 € brutto genügen Name und Anschrift des Ausstellers, das Datum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Kleinbetragsrechnungen sind auch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Was bei der E-Rechnung dazukommt
Eine E-Rechnung enthält dieselben Angaben, nur als Daten. Die XRechnung verlangt zusätzlich einige Felder, die auf Papier freiwillig sind: eine Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID), einen Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail und die Zahlungsart. Fehlt etwas, lehnt das Empfangsportal die Rechnung ab.
So prüfen Sie Ihre Rechnung
Der E-Rechnung-Generator fragt alle Pflichtangaben ab und prüft die fertige Rechnung nach den offiziellen Regeln, bevor Sie sie herunterladen. Eine Rechnung, die Sie erhalten haben, prüft der Validator; jeder Fehler wird erklärt (alle Fehlercodes).